Herzlich willkommen bei Ihrer Versicherungsberatung für Leistungs- und Schadenfälle!
Wir unterstützen Sie mit unserer langjährigen Expertise und erfahrenen Spezialisten, wenn Ihnen Ihr Kunde einen Leistungs- oder Schadenfall meldet oder seine Ansprüche von der Versicherungsgesellschaft abgelehnt wurden und es darum geht, die Ansprüche Ihres Kunden beim Versicherungsunternehmen korrekt und rechtssicher geltend zu machen und außergerichtlich durchzusetzen.
Sie können sich dadurch weiterhin auf Ihr Kerngeschäft, nämlich die Beratung und Betreuung Ihrer Kunden konzentrieren, geraten nicht in die Gefahr der unerlaubten Rechtsberatung, und stärken Ihre Position gegenüber Ihrem Kunden, weil Sie erfahrene Spezialisten „an Bord holen“.
Derzeit können Sie bzw. Ihre Kunden uns in folgenden Bereichen mandatieren:*
Berufsunfähigkeitsversicherung
Betriebsinhaltsversicherung
Gebäudeversicherung
Hausratversicherung
Private Krankenversicherung
Tarifwechsel nach § 204 VVG in der privaten Krankenversicherung
Unfallversicherung
Wohngebäudeversicherung
*: Mandate in den Sparten Betriebshaftpflichtversicherung, Kfz-Versicherung und Privathaftpflichtversicherung nehmen wir leider nicht an. Ebenso dürfen wir keine Mandate in den gesetzlichen Sparten Altersrente, Erwerbsminderungsrente, gesetzliche Krankenversicherung, gesetzliche Pflegeversicherung und gesetzliche Unfallversicherung annehmen, da dies den Berufsständen der Rentenberater oder der Rechtsanwälte vorbehalten ist. Sollte eine Versicherungssparte hier nicht konkret genannt sein, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf, damit wir im Einzelfall klären können, ob wir Ihrem Kunden weiterhelfen und Sie unterstützen können bzw. dürfen.
Erstberatung
Am Anfang jedes Leistungs- oder Schadenfalles steht immer eine telefonische Erstberatung Ihres Kunden.
Hier lernen wir Ihren Kunden kennen und er schildert uns seinen aktuellen Leistungs- oder Schadenfall.
In der Regel können wir Ihrem Kunden bei diesem Gespräch bereits eine grobe Einschätzung geben, ob er Ansprüche gegen seine Versicherung hat oder ob seine Versicherung eine Leistung oder einen Schaden zu Unrecht abgelehnt hat und ob es Sinn macht, uns mit einer konkreten Ersteinschätzung zu beauftragen.
Die telefonische Erstberatung ist für Kunden unserer Kooperationspartner kostenfrei!
Dazu können unsere Kooperationspartner personalisierte Beratungsschecks bei uns anfordern, welche dem Kunden bereits bei Abschluss einer Versicherung ausgehändigt werden können.
Dies stärkt Ihre Position beim Kunden und sorgt für eine langfristige Kundenbeziehung!
Team
Guido Babinsky
Geschäftsführer
Ersteinschätzung
Wenn wir bei der telefonischen Erstberatung Ihres Kunden festgestellt haben, dass dieser aller Wahrscheinlichkeit nach Ansprüche gegen seine Versicherung hat oder seine Versicherung eine Leistung oder einen Schaden zu Unrecht abgelehnt hat, kann uns Ihr Kunde mit einer qualifizierten Ersteinschätzung beauftragen.
Das Ergebnis unserer Ersteinschätzung erhält Ihr Kunde zusammen mit einem konkreten Kostenangebot für die Übernahme des Mandates schnellstmöglich per E‑Mail.
Damit verfügt Ihr Kunde über eine fundierte Grundlage und kann entscheiden, wie er weitermachen möchte.
Die Ersteinschätzung erhalten Kunden unserer Kooperationspartner mit 50% Nachlass auf das reguläre Honorar!
Dazu können unsere Kooperationspartner personalisierte Beratungsschecks bei uns anfordern, welche dem Kunden bereits bei Abschluss einer Versicherung ausgehändigt werden können.
Dies stärkt Ihre Position beim Kunden und sorgt für eine langfristige Kundenbeziehung!
Mandatierung
Wenn wir bei der Ersteinschätzung festgestellt haben, dass Ihr Kunde Ansprüche gegen seine Versicherung hat oder seine Versicherung eine Leistung oder einen Schaden zu Unrecht abgelehnt hat, kann uns Ihr Kunde mit der außergerichtlichen Geltendmachung und Durchsetzung seiner Ansprüche beauftragen.
Hierbei bieten wir Ihrem Kunden einen Rundum-sorglos-Service, welcher von der Erstellung komplexer Leistungsanträge bei der Berufsunfähigkeitsversicherung, über die Erstellung von korrekten Schadenanzeigen bei Unfallversicherungen, die Erstellung von korrekten Schadenmeldungen bei Sachversicherungen, die Unterstützung bei der Beschaffung von Unterlagen bis hin zur Prüfung der Abrechnung reicht.
Selbstverständlich übernehmen wir auch die komplette Korrespondenz mit dem Versicherungsunternehmen.
Diesen Service und eine persönliche Betreuung Ihres Kunden mit einem festen Ansprechpartner halten wir insbesondere dann für besonders wichtig, wenn es bei Ihrem Kunden um gesundheitliche Themen geht oder Ihr Kunde sich in einer sonstigen schwierigen persönlichen Situation befindet, denn wir möchten, dass Ihr Kunde sich auf die Dinge konzentrieren kann, die für ihn wichtig sind! Den Rest übernehmen wir für Ihren Kunden!
Bei der Berechnung unserer Honorare orientieren wir uns als qualifizierter Rechtsdienstleister an den
einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, weshalb wir an dieser Stelle auch noch keine konkreten Zahlen nennen können. Die Höhe der Honorare ist immer vom konkreten Einzelfall abhängig, wird Ihrem Kunden aber im Rahmen der Ersteinschätzung natürlich vor einer Mandatierung schriftlich mitgeteilt.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist bei einigen Verssicherungssparten auch eine erfolgsabhängige Vergütung möglich, d. h. Ihr Kunde muss unser Honorar nur und erst dann bezahlen, wenn wir die Ansprüche Ihres Kunden gegenüber seiner Versicherung außergerichtlich erfolgreich durchgesetzt haben. Sollte uns dies nicht gelingen, wird auch kein Honorar fällig und es entstehen Ihrem Kunden auch keine weiteren Kosten.
Neugierig geworden?
Dann lassen Sie uns über die Möglichkeiten einer langfristigen Kooperation sprechen.