Herz­lich will­kom­men bei Ihrer Ver­si­che­rungs­be­ra­tung für Leis­tungs- und Schadenfälle!

Wir unter­stüt­zen Sie mit unse­rer lang­jäh­ri­gen Exper­ti­se und erfah­re­nen Spe­zia­lis­ten, wenn Sie einen Leis­tungs- oder Scha­den­fall haben oder Ihre Ansprü­che von der Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaft abge­lehnt wur­den und es dar­um geht, Ihre Ansprü­che beim Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men kor­rekt und rechts­si­cher gel­tend zu machen und außer­ge­richt­lich durchzusetzen.

Der­zeit kön­nen Sie uns in fol­gen­den Berei­chen mandatieren:*

Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung

Betriebs­in­halts­ver­si­che­rung

Gebäu­de­ver­si­che­rung

Haus­rat­ver­si­che­rung

Pri­va­te Krankenversicherung

Tarif­wech­sel nach § 204 VVG in der pri­va­ten Krankenversicherung

Unfall­ver­si­che­rung

Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung

*: Man­da­te in den Spar­ten Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung, Kfz-Ver­si­che­rung und Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung neh­men wir lei­der nicht an. Eben­so dür­fen wir kei­ne Man­da­te in den gesetz­li­chen Spar­ten Alters­ren­te, Erwerbs­min­de­rungs­ren­te, gesetz­li­che Kran­ken­ver­si­che­rung, gesetz­li­che Pfle­ge­ver­si­che­rung und gesetz­li­che Unfall­ver­si­che­rung anneh­men, da dies den Berufs­stän­den der Ren­ten­be­ra­ter oder der Rechts­an­wäl­te vor­be­hal­ten ist. Soll­te eine Ver­si­che­rungs­spar­te hier nicht kon­kret genannt sein, neh­men Sie ger­ne Kon­takt zu uns auf, damit wir im Ein­zel­fall klä­ren kön­nen, ob wir Ihnen wei­ter­hel­fen und Sie unter­stüt­zen kön­nen bzw. dürfen.

Erst­be­ra­tung

Am Anfang jedes Leis­tungs- oder Scha­den­fal­les steht immer eine tele­fo­ni­sche Erstberatung.

Hier ler­nen wir uns ken­nen und Sie schil­dern uns Ihren aktu­el­len Leis­tungs- oder Schadenfall.

In der Regel kön­nen wir Ihnen bei die­sem Gespräch bereits eine gro­be Ein­schät­zung geben, ob Sie Ansprü­che gegen Ihre Ver­si­che­rung haben oder ob Ihre Ver­si­che­rung eine Leis­tung oder einen Scha­den zu Unrecht abge­lehnt hat und ob es Sinn macht, uns mit einer kon­kre­ten Erst­ein­schät­zung zu beauftragen.

Team

Gui­do Babinsky

Geschäfts­füh­rer

Erst­ein­schät­zung

Wenn wir bei der tele­fo­ni­schen Erst­be­ra­tung fest­ge­stellt haben, dass Sie aller Wahr­schein­lich­keit nach Ansprü­che gegen Ihre Ver­si­che­rung haben oder Ihre Ver­si­che­rung eine Leis­tung oder einen Scha­den zu Unrecht abge­lehnt hat, kön­nen Sie uns mit einer qua­li­fi­zier­ten Erst­ein­schät­zung beauftragen.

Das Ergeb­nis unse­rer Erst­ein­schät­zung erhal­ten Sie zusam­men mit einem kon­kre­ten Kos­ten­an­ge­bot für die Über­nah­me des Man­da­tes schnellst­mög­lich per E‑Mail.

Damit ver­fü­gen Sie über eine fun­dier­te Grund­la­ge und kön­nen ent­schei­den, wie Sie wei­ter­ma­chen möchten.

Man­da­tie­rung

Wenn wir bei der Erst­ein­schät­zung fest­ge­stellt haben, dass Sie Ansprü­che gegen Ihre Ver­si­che­rung haben
oder Ihre Ver­si­che­rung eine Leis­tung oder einen Scha­den zu Unrecht abge­lehnt hat, kön­nen Sie uns mit der außer­ge­richt­li­chen Gel­tend­ma­chung und Durch­set­zung Ihrer Ansprü­che beauftragen.

Hier­bei bie­ten wir Ihnen einen Rund­um-sorg­los-Ser­vice, wel­cher von der Erstel­lung kom­ple­xer Leis­tungs­an­trä­ge bei der Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung, über die Erstel­lung von kor­rek­ten Scha­den­an­zei­gen bei Unfall­ver­si­che­run­gen, die Erstel­lung von kor­rek­ten Scha­den­mel­dun­gen bei Sach­ver­si­che­run­gen, die Unter­stüt­zung bei der Beschaf­fung von Unter­la­gen bis hin zur Prü­fung der Abrech­nung reicht. Selbst­ver­ständ­lich über­neh­men wir auch die kom­plet­te Kor­re­spon­denz mit dem Versicherungsunternehmen.

Die­sen Ser­vice und eine per­sön­li­che Betreu­ung mit einem fes­ten Ansprech­part­ner hal­ten wir ins­be­son­de­re dann für beson­ders wich­tig, wenn es bei Ihnen um gesund­heit­li­che The­men geht oder Sie sich in einer sons­ti­gen schwie­ri­gen per­sön­li­chen Situa­ti­on befin­den, denn wir möch­ten, dass Sie sich auf die Din­ge kon­zen­trie­ren kön­nen, die für Sie wich­tig sind! Den Rest über­neh­men wir für Sie!

Bei der Berech­nung unse­rer Hono­ra­re ori­en­tie­ren wir uns als qua­li­fi­zier­ter Rechts­dienst­leis­ter an den ein­schlä­gi­gen gesetz­li­chen Bestim­mun­gen, wes­halb wir Ihnen an die­ser Stel­le auch noch kei­ne kon­kre­ten Zah­len nen­nen kön­nen. Die Höhe der Hono­ra­re ist immer vom kon­kre­ten Ein­zel­fall abhän­gig, wird Ihnen aber im Rah­men der Erst­ein­schät­zung natür­lich vor einer Man­da­tie­rung schrift­lich mitgeteilt.

Unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen ist bei eini­gen Vers­si­che­rungs­spar­ten auch eine erfolgs­ab­hän­gi­ge Ver­gü­tung mög­lich, d. h. Sie müs­sen unser Hono­rar nur und erst dann bezah­len, wenn wir Ihre Ansprü­che gegen­über Ihrer Ver­si­che­rung außer­ge­richt­lich erfolg­reich durch­ge­setzt haben. Soll­te uns dies nicht gelin­gen, wird auch kein Hono­rar fäl­lig und es ent­ste­hen Ihnen auch kei­ne wei­te­ren Kosten.