Herzlich willkommen bei Ihrer Versicherungsberatung für Leistungs- und Schadenfälle!
Wir unterstützen Sie mit unserer langjährigen Expertise und erfahrenen Spezialisten, wenn Sie einen Leistungs- oder Schadenfall haben oder Ihre Ansprüche von der Versicherungsgesellschaft abgelehnt wurden und es darum geht, Ihre Ansprüche beim Versicherungsunternehmen korrekt und rechtssicher geltend zu machen und außergerichtlich durchzusetzen.
Derzeit können Sie uns in folgenden Bereichen mandatieren:*
Berufsunfähigkeitsversicherung
Betriebsinhaltsversicherung
Gebäudeversicherung
Hausratversicherung
Private Krankenversicherung
Tarifwechsel nach § 204 VVG in der privaten Krankenversicherung
Unfallversicherung
Wohngebäudeversicherung
*: Mandate in den Sparten Betriebshaftpflichtversicherung, Kfz-Versicherung und Privathaftpflichtversicherung nehmen wir leider nicht an. Ebenso dürfen wir keine Mandate in den gesetzlichen Sparten Altersrente, Erwerbsminderungsrente, gesetzliche Krankenversicherung, gesetzliche Pflegeversicherung und gesetzliche Unfallversicherung annehmen, da dies den Berufsständen der Rentenberater oder der Rechtsanwälte vorbehalten ist. Sollte eine Versicherungssparte hier nicht konkret genannt sein, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf, damit wir im Einzelfall klären können, ob wir Ihnen weiterhelfen und Sie unterstützen können bzw. dürfen.
Erstberatung
Am Anfang jedes Leistungs- oder Schadenfalles steht immer eine telefonische Erstberatung.
Hier lernen wir uns kennen und Sie schildern uns Ihren aktuellen Leistungs- oder Schadenfall.
In der Regel können wir Ihnen bei diesem Gespräch bereits eine grobe Einschätzung geben, ob Sie Ansprüche gegen Ihre Versicherung haben oder ob Ihre Versicherung eine Leistung oder einen Schaden zu Unrecht abgelehnt hat und ob es Sinn macht, uns mit einer konkreten Ersteinschätzung zu beauftragen.
Team
Guido Babinsky
Geschäftsführer
Ersteinschätzung
Wenn wir bei der telefonischen Erstberatung festgestellt haben, dass Sie aller Wahrscheinlichkeit nach Ansprüche gegen Ihre Versicherung haben oder Ihre Versicherung eine Leistung oder einen Schaden zu Unrecht abgelehnt hat, können Sie uns mit einer qualifizierten Ersteinschätzung beauftragen.
Das Ergebnis unserer Ersteinschätzung erhalten Sie zusammen mit einem konkreten Kostenangebot für die Übernahme des Mandates schnellstmöglich per E‑Mail.
Damit verfügen Sie über eine fundierte Grundlage und können entscheiden, wie Sie weitermachen möchten.
Mandatierung
Wenn wir bei der Ersteinschätzung festgestellt haben, dass Sie Ansprüche gegen Ihre Versicherung haben
oder Ihre Versicherung eine Leistung oder einen Schaden zu Unrecht abgelehnt hat, können Sie uns mit der außergerichtlichen Geltendmachung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche beauftragen.
Hierbei bieten wir Ihnen einen Rundum-sorglos-Service, welcher von der Erstellung komplexer Leistungsanträge bei der Berufsunfähigkeitsversicherung, über die Erstellung von korrekten Schadenanzeigen bei Unfallversicherungen, die Erstellung von korrekten Schadenmeldungen bei Sachversicherungen, die Unterstützung bei der Beschaffung von Unterlagen bis hin zur Prüfung der Abrechnung reicht. Selbstverständlich übernehmen wir auch die komplette Korrespondenz mit dem Versicherungsunternehmen.
Diesen Service und eine persönliche Betreuung mit einem festen Ansprechpartner halten wir insbesondere dann für besonders wichtig, wenn es bei Ihnen um gesundheitliche Themen geht oder Sie sich in einer sonstigen schwierigen persönlichen Situation befinden, denn wir möchten, dass Sie sich auf die Dinge konzentrieren können, die für Sie wichtig sind! Den Rest übernehmen wir für Sie!
Bei der Berechnung unserer Honorare orientieren wir uns als qualifizierter Rechtsdienstleister an den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, weshalb wir Ihnen an dieser Stelle auch noch keine konkreten Zahlen nennen können. Die Höhe der Honorare ist immer vom konkreten Einzelfall abhängig, wird Ihnen aber im Rahmen der Ersteinschätzung natürlich vor einer Mandatierung schriftlich mitgeteilt.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist bei einigen Verssicherungssparten auch eine erfolgsabhängige Vergütung möglich, d. h. Sie müssen unser Honorar nur und erst dann bezahlen, wenn wir Ihre Ansprüche gegenüber Ihrer Versicherung außergerichtlich erfolgreich durchgesetzt haben. Sollte uns dies nicht gelingen, wird auch kein Honorar fällig und es entstehen Ihnen auch keine weiteren Kosten.